Grunderwerbsteueroptimale Übertragung von Liegenschaften im Gesellschaftsvermögen
Bei der Vereinigung oder Übertragung von mindestens 95% der Anteile an einer Holding-Gesellschaft wird keine Grunderwerbsteuerpflicht ausgelöst.
Bei der Vereinigung oder Übertragung von mindestens 95% der Anteile an einer Holding-Gesellschaft wird keine Grunderwerbsteuerpflicht ausgelöst.
Ab 1.1.2019 können auch Rechtsfragen im internationalen Steuerrecht, in der Umsatzsteuer und hinsichtlich des Vorliegens von abgabenrechtlichem Missbrauch Gegenstand von Auskunftsbescheiden sein.
Wenn Wertpapiere mit der Aufgabe des Betriebs innerhalb der Behaltefrist von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, ist der dafür geltend gemachte Freibetrag nachzuversteuern.
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Bürgschaftserklärungen zu gebührenrechtlich befreiten Wohnungsmietverträgen nicht der Gebührenpflicht unterliegen.