USt in Ungarn: Ab 1.7.2018 tägliche Rechnungsübermittlung
Mit 1.7.2018 wurden in Ungarn neue Rechnungslegungs- bzw. Datenübermittlungsvorschriften in Bezug auf ungarische Inlandsrechnungen eingeführt.
Mit 1.7.2018 wurden in Ungarn neue Rechnungslegungs- bzw. Datenübermittlungsvorschriften in Bezug auf ungarische Inlandsrechnungen eingeführt.
Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen aus einkommensteuerlicher Sicht unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich.
Die Wahl der Rechtsform wird vor allem von den persönlichen Interessen der Unternehmer, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den betriebswirtschaftlichen Anforderungen beeinflusst. Verändern sich diese, kann in manchen Fällen eine Änderung der Rechtsform sinnvoll sein.
Schon seit 2016 können bis dahin nicht begünstige Spendensammelvereine als abgabenrechtlich begünstigt gelten, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.