Steuerliche Behandlung von Bezügen der Gemeindemandatare
Bezüge von Gemeindemandataren zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Daraus können sich sowohl für die Gemeinde als auch für den Gemeindemandatar Pflichten ergeben.
Bezüge von Gemeindemandataren zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Daraus können sich sowohl für die Gemeinde als auch für den Gemeindemandatar Pflichten ergeben.
Mit 1.7.2018 wurden in Ungarn neue Rechnungslegungs- bzw. Datenübermittlungsvorschriften in Bezug auf ungarische Inlandsrechnungen eingeführt.
Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen aus einkommensteuerlicher Sicht unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich.
Die Wahl der Rechtsform wird vor allem von den persönlichen Interessen der Unternehmer, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den betriebswirtschaftlichen Anforderungen beeinflusst. Verändern sich diese, kann in manchen Fällen eine Änderung der Rechtsform sinnvoll sein.