Immobilien | Erster Überlick Steuerreform 2015/16
Werden künftıg ım Rahmen von Veräußerungen Immobiliengewinne erwirtschaftet so sollen diese mit 30 % statt mıt bisher 25 % besteuert werden. Bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns im Rahmen von „Neuvermögen“… Immobilien | Erster Überlick Steuerreform 2015/16