Schließfächer künftig im Kontenregister
Mit einer Novelle wurde das Kontenregister insbesondere um Schließfächer von Kreditinstituten
und gewerblichen Schließfachanbietern erweitert.
Mit einer Novelle wurde das Kontenregister insbesondere um Schließfächer von Kreditinstituten
und gewerblichen Schließfachanbietern erweitert.
Durch die COVID-19-Krise wurde der Trend zum Teleworking im Homeoffice verstärkt. Mit
dieser Veränderung geht auch eine Verschiebung der Kosten in die private Sphäre der
Arbeitnehmer einher. Mit dem Homeoffice-Paket hat der Gesetzgeber neue Möglichkeiten
geschaffen, Arbeitnehmer zu unterstützen.
Im Rahmen des COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes wurde eine Zinsschrankenregelung in das
österreichische Körperschaftsteuergesetz aufgenommen. Dies war notwendig, um EU-Vorgaben
zur Bekämpfung von Steuervermeidung durch überhöhte Zinszahlungen zu erfüllen.
Jene Regelung, die die Beibehaltung des begünstigten Hälftesteuersatzes trotz Wiederaufnahme
der ärztlichen Tätigkeit während der COVID-19-Pandemie vorsah, wird auf 2021 ausgeweitet.
Wird eine Selbstanzeige erst anlässlich finanzbehördlicher Prüfungshandlungen erstattet, muss
für die strafbefreiende Wirkung dieser Selbstanzeige zusätzlich zu den verkürzten Abgaben auch
eine Abgabenerhöhung entrichtet werden.
Mit dem Ausfallsbonus kann zusätzliche Hilfe bis zu 30% des Umsatzes mit einem Deckel von €
60.000 pro Monat beantragt werden. Die gestaffelte Hilfe ist ab 16.2. beantragbar.
Betriebliche Erfinder können die in der Entwicklungsphase entstehenden Verluste ohne
Beschränkungen mit anderen Einkünften verrechnen, sodass eine steueroptimale
Verlustverwertung erfolgen kann.
Großbritannien ist am 31.1.2020 endgültig aus der EU ausgetreten und hat keine Verlängerung
der steuerlichen Übergangsphase beantragt, weshalb Großbritannien aus steuerlicher Sicht seit
1.1.2021 Drittlandsstatus hat.
Der Nationalrat hat die gesetzliche Verlängerung der 12-Monats-Frist für die Einreichung des
Jahresabschlusses beim Firmenbuch ausgeweitet.
Im Unterschied zu herkömmlichen PKW bestanden für im Unternehmen genutzte Elektro-Autos
bereits bisher zahlreiche steuerliche Begünstigungen und Förderungen. In den vergangenen
Monaten wurden die steuerlichen Begünstigungen noch erweitert.