Einschränkung der Steuerfreiheit von COVID-19-Hilfsmaßnahmen
Die Steuerfreiheit von Umsatzersatz und Ausfallsbonus im Rahmen der
Kleinunternehmerpauschalierung wurde eingeschränkt.
Die Steuerfreiheit von Umsatzersatz und Ausfallsbonus im Rahmen der
Kleinunternehmerpauschalierung wurde eingeschränkt.
Um Schwankungen des Einkommens aufgrund äußerer Einflüsse abzumildern, können Land- und
Forstwirte unter gewissen Voraussetzungen eine Verteilung des Gewinns auf drei Jahre
beantragen.
Vor dem Jahresende ist es ratsam zu prüfen, ob alle Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu
optimieren, ausgeschöpft wurden. Eine Möglichkeit ist der Gewinnfreibetrag, mit dem für
Unternehmer ein Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes der
Arbeitnehmer erreicht wurde.
[:de]Mit 1.7.2021 wurde das „Jobticket“ zum „Öffi-Ticket“ ausgeweitet. Somit sind seit 1.7.2021 Wochen-, Monats- oder Jahreskarten und auch der Kostenersatz an Mitarbeiter steuerfrei. Bisher gab es die Möglichkeit für Arbeitgeber, einem Arbeitnehmer ausschließlich für Strecken zwischen Wohnung und Arbeitsort eine Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei zur Verfügung zu stellen.[:en]Mit 1.7.2021 wurde das „Jobticket“ zum „Öffi-Ticket“ ausgeweitet. Somit sind seit 1.7.2021
Wochen-, Monats- oder Jahreskarten und auch der Kostenersatz an Mitarbeiter steuerfrei.[:es]Mit 1.7.2021 wurde das „Jobticket“ zum „Öffi-Ticket“ ausgeweitet. Somit sind seit 1.7.2021
Wochen-, Monats- oder Jahreskarten und auch der Kostenersatz an Mitarbeiter steuerfrei.[:]