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Umsatzsteuer

Reverse Charge bei der Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Reverse Charge bei der Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten

Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichthofs (EuGH) gelten ausländische
Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten,
nur dann als inländische Unternehmer, wenn sie im Inland bzw. bei der Immobilie über eigenes
Personal für die Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Vermietung verfügen, das zu
autonomem Handeln befähigt.

Kurzfristige Geschäftsraum-Vermietung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Kurzfristige Geschäftsraum-Vermietung

Kurzfristige Vermietungen sind seit 1.1.2017 unter bestimmten Voraussetzungen
umsatzsteuerpflichtig. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, die zu komplizierten
Vorsteuerberichtigungen führen können.

Selbstbedienungsläden und Containershops Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Selbstbedienungsläden und Containershops

Der Lebensmittelhandel hat sich auch wegen der COVID-19 Pandemie geändert. Bei solchen
Nahversorgungskonzepten stellt sich die steuerrechtliche Frage der Abgrenzung von land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben zu Gewerbe- bzw. Handelsbetrieben.

Aufbewahrung von Belegen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Aufbewahrung von Belegen

Die abgabenrechtliche Aufbewahrungspflicht gilt für alle Buchhaltungsunterlagen und
Aufzeichnungen (Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben
etc.). Sie beträgt grundsätzlich sieben Jahre.

Reiseleistungen: Margenbesteuerung neu ab 1.1.2022 Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Reiseleistungen: Margenbesteuerung neu ab 1.1.2022

Mit 01.01.2022 gilt die Margenbesteuerung nicht nur für Reiseleistungen an Private, sondern auch
an Unternehmer. Zudem ist die pauschale Ermittlung der Margenbesteuerung pro
Voranmeldungszeitraum nicht mehr möglich.

Gewinnplanung und Budgeterstellung zur Liquiditätsverbesserung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Gewinnplanung und Budgeterstellung zur Liquiditätsverbesserung

Für Unternehmer ist es empfehlenswert, rechtzeitig vor dem Jahresende noch sämtliche
Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis 2021 zu optimieren, auszuschöpfen. In diesem
Zusammenhang sollte auch ein Budget für das Jahr 2022 erstellt werden, in welchem die
eventuell vorgezogenen Investitionen zum Jahresende berücksichtigt werden.

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