[:de]Seit 1.1.2020 gelten umsatzsteuerliche Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten für Betreiber von elektronischen Plattformen (z. B. Airbnb), die Lieferungen oder sonstige Leistungen an Konsumenten in Österreich unterstützen. Aufgrund dieser übermittelten Daten ist für das Finanzamt unter Umständen erkennbar, ob etwa Vermietungseinkünfte versteuert wurden.[:en]Seit 1.1.2020 gelten umsatzsteuerliche Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten für Betreiber
von elektronischen Plattformen (z. B. Airbnb), die Lieferungen oder sonstige Leistungen an
Konsumenten in Österreich unterstützen.[:es]Seit 1.1.2020 gelten umsatzsteuerliche Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten für Betreiber
von elektronischen Plattformen (z. B. Airbnb), die Lieferungen oder sonstige Leistungen an
Konsumenten in Österreich unterstützen.[:]