Verlängerung der Verjährungsfrist gilt über den Tod hinaus
Der Tod eines Erblassers befreit die Erben nicht von einer Verlängerung der Verjährungsfrist.
Der Tod eines Erblassers befreit die Erben nicht von einer Verlängerung der Verjährungsfrist.
Kurz vor dem Jahresende empfiehlt es sich zu prüfen, ob sämtliche Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu optimieren, ausgeschöpft wurden. Unsere Steuertipps sollen Ihnen bei der Optimierung ihres Gewinns 2018 behilflich sein.
Damit Landwirte, die größere Investitionen (z. B. Traktorkauf, Stallbau) durchführen, nicht benachteiligt werden, besteht die Möglichkeit der Umsatzsteueroption.
Ab 1.1.2019 können auch Rechtsfragen im internationalen Steuerrecht, in der Umsatzsteuer und hinsichtlich des Vorliegens von abgabenrechtlichem Missbrauch Gegenstand von Auskunftsbescheiden sein.