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Umsatzsteuer

Entlastung bei der Kammerumlage ab 1.1.2019 Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Entlastung bei der Kammerumlage ab 1.1.2019

Mit 1.1.2019 wird die Kammerumlage 1 (KU 1) neu geregelt. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage wird geändert sowie ein degressiver Staffeltarif eingeführt. Das bringt eine finanzielle Entlastung der Mitglieder der Wirtschaftskammer.

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