Umsatzsteuer bei Veräußerung einer Patientenkartei
Das Bundesfinanzgericht bestätigte, dass die Veräußerung einer Patientenkartei an den Ordinationsnachfolger umsatzsteuerpflichtig ist.
Das Bundesfinanzgericht bestätigte, dass die Veräußerung einer Patientenkartei an den Ordinationsnachfolger umsatzsteuerpflichtig ist.
Im Zuge des Progressionsabgeltungsgesetzes 2025 werden eine Inflationsanpassung vorgenommen sowie Maßnahmen gesetzt, die zur steuerlichen Entlastung führen sollen. Die Maßnahmen sind erstmalig bei der Veranlagung 2025 anwendbar.
Entfällt bei einem Verein die Gemeinnützigkeit, können sich daraus umfangreiche Änderungen im Bereich der Körperschaft- und Umsatzsteuer ergeben.
Die eingehobenen Einwegpfandgelder sind nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die betreffende Getränkelieferung und unterliegen bei den Inverkehrsetzern nicht der Umsatzsteuer.