[:de]Neuer Leistungsort und One-Stop-Shop bei Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und elektronischen Dienstleistungen ab 1. 1. 2015[:]
[:de]Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und elektronische Dienstleistungen gelten ab 1. 1. 2015 an jenem Ort als ausgeführt, an dem der private Leistungsempfänger seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ab 1. 1. 2015 gelten… [:de]Neuer Leistungsort und One-Stop-Shop bei Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und elektronischen Dienstleistungen ab 1. 1. 2015[:]