Zum Inhalt springen

Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug bei gemischt genutztem Ferienappartement Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Vorsteuerabzug bei gemischt genutztem Ferienappartement

Wird eine Ferienwohnung teilweise privat und teilweise für umsatzsteuerpflichtige Vermietungszwecke verwendet, stellt sich die Frage, inwieweit ein Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten geltend gemacht werden kann.

Umsatzsteuer bei Ärzten Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Umsatzsteuer bei Ärzten

Eine Diagnoseüberprüfung ist keine Heilbehandlung und daher nicht umsatzsteuerbefreit.

Vorsteuerabzug bei Kauf einer Wohnung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Vorsteuerabzug bei Kauf einer Wohnung

Beim Kauf einer Wohnung konnte Vorsteuer abgezogen werden, weil diese nicht direkt der Tochter der Käuferin überlassen wurde, sondern durch den Ehemann der Käuferin, der als Mieter fungierte.

Steuerliche Neuerungen 2023 Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Steuerliche Neuerungen 2023

2023 hat der Gesetzgeber neue Begünstigungen für Investitionen und Steuersenkungen vorgesehen. Wir geben Ihnen dazu einen Überblick.

Wichtiges zur Belegaufbewahrung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Wichtiges zur Belegaufbewahrung

Aufgrund der stark fortschreitenden Digitalisierung stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine digitale Archivierung von Belegen den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entspricht.

Ausländische Vermieter: Übergang der Steuerschuld und Veranlagung 2022 Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Ausländische Vermieter: Übergang der Steuerschuld und Veranlagung 2022

2022 wurde festgelegt, dass es bei der Vermietung von Grundstücken durch Unternehmer, die im Inland weder ihr Unternehmen betreiben noch eine Betriebsstätte haben, an andere Unternehmer ab 20.7.2022 nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt. Nun informiert das Finanzministerium (BMF) über die notwendigen Übergangsbestimmungen.

Falscher Ausweis der Umsatzsteuer? Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Falscher Ausweis der Umsatzsteuer?

Ein Unternehmer, der Leistungen ausschließlich an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Private erbringt, schuldet nicht den unrichtig ausgewiesenen USt-Betrag.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT