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VwGH

Wiederaufnahme durch die Finanzverwaltung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Wiederaufnahme durch die Finanzverwaltung

Das Bundesfinanzgericht aktuell entschieden, dass ein Wiederaufnahmebescheid aufzuheben ist,
wenn der Prüfbericht keine konkreten Ausführungen zum Neuhervorgekommenen enthält.

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