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[:de]Verlustabzug und Vorsteuerüberrechnungen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern[:]

[:de]Verlustabzug und Vorsteuerüberrechnungen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern[:] Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

[:de]Ab der Veranlagung 2016 können Verluste gegen zukünftige Gewinne verrechnet und Vorsteuerbeträge an liefernde Unternehmer überrechnet werden.

Ab der Veranlagung 2016 können Einnahmen-Ausgaben-Rechner alle Verluste, die ab 2013 ermittelt worden sind, ohne zeitliche Beschränkung gegen zukünftige Gewinne verrechnen.

Durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 wird dem kaufenden Unternehmer zudem die Möglichkeit eingeräumt, den gesamten Vorsteuerbetrag an den liefernden Unternehmer zu überrechnen. Dies hat zur Konsequenz, dass der kaufende Unternehmer lediglich den Nettobetrag an den liefernden Unternehmer bezahlen muss. Dies gilt auch dann, wenn in Teilbeträgen bezahlt wird. Zu beachten ist jedoch, dass der gesamte Vorsteuerbetrag und nicht nur ein Teil an den liefernden Unternehmer überrechnet werden muss.

[Terminvereinbarung]

Image © fotolia.com – siehe Legal Information

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mag. renate otti