Seit dem 1. 3. 2014 ist die Möglichkeit, durch Zins- und Lizenzzahlungen an Niedrigsteuerländer Steuern zu sparen, erheblich eingeschränkt.
steuersenkende Effekte
Durch das Abgaben-Änderungsgesetz 2014 ist seit 1. 3. 2014 die Möglichkeit, steuersenkende Effekte durch entsprechende Gesellschaftsgründungen in Niedrigsteuerländer zu erzielen, erheblich eingeschränkt worden. Nun sind Zinsen- und Lizenzaufwendungen, die an (ausländische) Konzerngesellschaften gezahlt werden, nur mehr dann als steuerliche Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn diese Leistungen bei der empfangenden (ausländischen) Konzerngesellschaft einer effektiven Besteuerung von mindestens 10% unterliegen.