Zukünftig soll die Grunderwerbssteuer auch für unentgeltliche Übergaben (insbesondere Erbschaften und Schenkungen) auf Basis des Verkehrswertes und nicht wie bisher vom niedrigeren 3-fachen Einheitswert berechnet werden.
Zusätzlich soll der Grunderwerbsteuersatz, abhängig vom Wert des Grundstücks, gestaffelt werden:
- bis zu € 250.000: 0,5 %,
- bis € 400.000: 2 %
- und darüber: 3,5 %
Bei unentgeltlichen Übertragungen in der Land- und Forstwirtschaft dient vermutlich weiterhin der einfache Einheitsweıt als Bemessungsgrundlage.