Zum Inhalt springen
Image

Änderungen der Grunderwerbsteuer | Erster Überlick Steuerreform 2015/16

Zukünftig soll die Grunderwerbssteuer auch für unentgeltliche Übergaben (insbesondere Erbschaften und Schenkungen) auf Basis des Verkehrswertes und nicht wie bisher vom niedrigeren 3-fachen Einheitswert berechnet werden.

Zusätzlich soll der Grunderwerbsteuersatz, abhängig vom Wert des Grundstücks, gestaffelt werden:

  • bis zu € 250.000: 0,5 %,
  • bis € 400.000: 2 %
  • und darüber: 3,5 %

Bei unentgeltlichen Übertragungen in der Land- und Forstwirtschaft dient vermutlich weiterhin der einfache Einheitsweıt als Bemessungsgrundlage.

News

Arbeiten im Alter

Arbeiten im Alter

18. Juni 2026

Die Bundesregierung schnürte ein Maßnahmenpaket, das…

Vorsteuer- und Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht

Vorsteuer- und Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht

18. Juni 2026

Der Abzug von Vorsteuern und Werbungskosten…

Verschärfungen bei Wegzugsbesteuerung

Verschärfungen bei Wegzugsbesteuerung

18. Juni 2026

Gemäß dem am 10.06.2026 im Nationalrat…

IHR THEMA?
Jetzt buchen! Wir freuen uns auf den ZOOM-Termin mit Ihnen. Bitte beschreiben Sie uns im Anmeldeformular unter HINWEISE kurz IHR THEMA!

Terminvereinbarungen

gerne auch per
Tel.: +43 1 22 88 700
Email: office@tax-austria.at
Bitte senden Sie uns 3 Terminvorschläge!

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT