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Änderungen der Grunderwerbsteuer | Erster Überlick Steuerreform 2015/16

Zukünftig soll die Grunderwerbssteuer auch für unentgeltliche Übergaben (insbesondere Erbschaften und Schenkungen) auf Basis des Verkehrswertes und nicht wie bisher vom niedrigeren 3-fachen Einheitswert berechnet werden.

Zusätzlich soll der Grunderwerbsteuersatz, abhängig vom Wert des Grundstücks, gestaffelt werden:

  • bis zu € 250.000: 0,5 %,
  • bis € 400.000: 2 %
  • und darüber: 3,5 %

Bei unentgeltlichen Übertragungen in der Land- und Forstwirtschaft dient vermutlich weiterhin der einfache Einheitsweıt als Bemessungsgrundlage.

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