Erste Details zum „Familienbonus Plus“
Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 10.1.2018 können wir Ihnen zum „Familienbonus Plus“ erste Informationen geben.
Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 10.1.2018 können wir Ihnen zum „Familienbonus Plus“ erste Informationen geben.
Bei Vermietungen von inländischen Liegenschaften stellt sich aufgrund der seit 1.1.2017 neuen Kleinunternehmerregelung die Frage, ob auch ausländische Vermieter von dieser Steuerbefreiung umfasst sind.
Wird der Zahlungsempfänger nicht genannt, anerkennt die Finanz die Betriebsausgaben nicht. Kapitalgesellschaften kann dann ein 25%-iger Zuschlag zur Körperschaftsteuer vorgeschrieben werden.
Für ausländische Unternehmen insbesondere für Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern – ist für einige Steuern und Abgaben (z.B. für Umsatzsteuer, Lohnabgaben, Flugabgabe, Versicherungssteuer) ein österreichischer Fiskalvertreter notwendig. Dieser ist die zentrale Ansprechperson für…