Zum Inhalt springen
Image

Grunderwerbsteueroptimale Übertragung von Liegenschaften im Gesellschaftsvermögen

Bei der Vereinigung oder Übertragung von mindestens 95% der Anteile an einer Holding-Gesellschaft wird keine Grunderwerbsteuerpflicht ausgelöst.

Gehört zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft ein inländisches Grundstück, so löst die Vereinigung von 95% der Anteile an der grundstücksbesitzenden Gesellschaft in der Hand des Erwerbers allein oder in der Hand einer Unternehmensgruppe sowie die Übertragung von mindestens 95% aller Anteile der Gesellschaft einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang aus.

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wird klargestellt, dass bei der Vereinigung oder Übertragung von mindestens 95% der Anteile an einer Holding-Gesellschaft (die zwar selbst keine Grundstücke besitzt, aber ihrerseits wiederum zumindest 95% der Anteile an einer unmittelbar grundstücksbesitzenden Immobiliengesellschaft hält), keine Grunderwerbsteuerpflicht ausgelöst werden kann.

Beispiel

An einer Holding-AG sind ein Gesellschafter A und ein Gesellschafter B zu jeweils 50% beteiligt. Die Holding AG wiederum hält 100% der Anteile an einer grundstücksbesitzenden Immo-GmbH. Im Eigentum der Immo-GmbH stehen zahlreiche inländische Grundstücke. Nun plant Gesellschafter A, 46% seiner Anteile an der Holding AG auf Gesellschafter B zu übertragen.
Mit der Gesetzesnovellierung wurde klargestellt, dass ein inländisches Grundstück nur dann zum Vermögen einer Gesellschaft gehören kann, wenn sie das Grundstück durch einen entsprechenden Rechtsvorgang erworben hat. Die Grundstücke der Immo-GmbH können somit nicht zum Vermögen der Holding-AG zählen.
Damit ist auch gesetzlich klargestellt, dass Anteilsübertragungen auf Ebene einer Holding-Gesellschaft (ohne eigene Liegenschaften) zu keinen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgängen führen können.

Änderung der Gesellschafterstrukturen?

Sollte künftig die Übertragung von Anteilen an Ihrer grundstückbesitzenden Gesellschaft geplant sein, könnte durch eine entsprechende Änderung der Gesellschafterstrukturen im Vorfeld der Transaktion die Grunderwerbsteuerbelastung optimiert werden. Ob bzw. inwieweit dies auch aus gesamtsteuerlicher Sicht sinnvoll und zulässig ist, muss jedoch stets im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. Wir unterstützen Sie dabei gerne!

Tax Austria News

Wechsel von der Kleinunternehmer-Befreiung zur Regelbesteuerung

Wechsel von der Kleinunternehmer-Befreiung zur Regelbesteuerung

13. August 2026

Zahlungseingänge für Leistungen, die noch im…

Kurzfristige touristische Vermietung

Kurzfristige touristische Vermietung

13. August 2026

Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb…

Mietvertrag mit 21-fachem Jahreswert zu vergebühren

Mietvertrag mit 21-fachem Jahreswert zu vergebühren

13. August 2026

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass die…

IHR THEMA?
Buchen Sie jetzt Ihren persönlichen ZOOM-Termin – wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen! Damit wir uns optimal auf Ihren Termin vorbereiten können, beschreiben Sie uns bitte im Anmeldeformular unter „Hinweise“ kurz Ihr Anliegen bzw. Ihr Thema.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen sind Online, per Telefon oder E-Mail möglich. Bitte senden Sie uns 3 Terminvorschläge.

Per Telefon
+43 1 22 88 700

Per E-Mail
office@tax-austria.at

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT