RÜCKERSTATTUNG DER VORSTEUER
Der Antrag auf Vorsteuerrückerstattung für das Jahr 2013 muss innerhalb der EU bis zum 30. 9. 2014 im Ansässigkeitsstaat des Unternehmers gestellt werden!
Der Antrag auf Vorsteuerrückerstattung für das Jahr 2013 muss innerhalb der EU bis zum 30. 9. 2014 im Ansässigkeitsstaat des Unternehmers gestellt werden!
Die Geltendmachung von Auslandsverlusten, die aus Ländern ohne umfassender Amtshilfe stammen, ist wesentlich eingeschränkt worden. Nach österreichischem Steuerrecht können erlittene Verluste aus ausländischen Einkunftsquellen im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung geltend gemacht… Verschärfung bei ausländischen Verlusten
Ab der Veranlagung 2014 gibt es keine Einschränkung der Verlustvortragsgrenze für natürliche Personen. Und bei Wartetastenverlusten fällt die 75%ige Verrechnungsgrenze. Bis zur Veranlagung 2013 können betrieblich erlittene Verluste aus… Verlustabzug bei natürlichen Personen
[:de]Bislang konnten Rechnungen mit einem Bruttobetrag von bis zu € 150 vereinfacht als sogenannte Kleinbetragsrechnungen ausgestellt werden. Diese Wertschwelle wurde mit 1.3.2014 auf € 400 (inkl. USt) erhöht. Die Ausstellung… [:de]Betragsgrenze für Kleinbetrags-Rechnung[:]