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Tax Austria

Verwendung eines KFZ mit ausländischem Kennzeichen im Inland Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Verwendung eines KFZ mit ausländischem Kennzeichen im Inland

KFZ mit ausländischen Kennzeichen, welche von Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich verwendet werden, werden gem § 82 Abs 8 KFG, ohne entsprechenden Gegenbeweis, als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland qualifiziert. Derartige… 

Investitionsprämie neu Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Investitionsprämie neu

Der Gesetzgeber hat die Einführung einer COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen
beschlossen. Damit sollen Anreize für Unternehmen geschaffen werden, in und nach der COVID-
19-Krise zu investieren und den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken.

Erweiterung des Familienbonus Plus Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Erweiterung des Familienbonus Plus

Wenn sich der Familienbonus Plus bei einem Antragsteller steuerlich gar nicht auswirken würde,
kann dieser, beginnend ab dem Kalenderjahr 2019, nachträglich darauf verzichten, damit sich der
Familienbonus Plus beim zweiten Antragsberechtigten bis zur Gänze auswirken kann.

COVID-19: Lehrlingsförderung 2020 beantragen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

COVID-19: Lehrlingsförderung 2020 beantragen

Um dem Corona-bedingten Rückgang bei betrieblich ausgebildeten Lehrlingen entgegenzuwirken,
sollen Unternehmen mit bis zu € 3.000 pro Lehranfänger im Jahr 2020 unterstützt werden.

NPO-Zuschuss für gemeinnützige Vereine, Feuerwehren und Kirchen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

NPO-Zuschuss für gemeinnützige Vereine, Feuerwehren und Kirchen

Die Corona-Krise hat auch bei vielen gemeinnützigen Organisationen zu massiven
wirtschaftlichen Einbußen geführt. Aus diesem Grund wurde nunmehr für Nonprofit-
Organisationen (NPO) ein Unterstützungsfonds eingerichtet, der mit Zuschüssen NPOs bei der
Bewältigung der COVID-19-Krise helfen soll.

Parifizierung eines Gebäudes kann zu Liebhaberei führen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Parifizierung eines Gebäudes kann zu Liebhaberei führen

Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen
abgabenrechtlich unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich. Daraus
resultierende Verluste können steuerlich nicht verwertet werden, und (Zufalls)Gewinne sind
nicht steuerpflichtig.

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