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Tax Austria

Elektrofahrzeuge und Vorsteuerabzug Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Elektrofahrzeuge und Vorsteuerabzug

Die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges ist mit zahlreichen steuerlichen Begünstigungen verbunden und kann für den Unternehmer durchaus sinnvoll sein. Allerdings gilt es, einige Besonderheiten zu beachten.

Ärztliche Schweigepflicht bei Abgabenprüfungen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Ärztliche Schweigepflicht bei Abgabenprüfungen

Trotz seiner Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt der Arzt wie jeder andere Steuerpflichtige während einer Betriebsprüfung der Mitwirkungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gegenüber der Finanz.

Konteneinschau durch die Finanz Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Konteneinschau durch die Finanz

Die Konteneinschau und die Einsicht in das Kontenregister wurden als Mittel zur Betrugsbekämpfung eingeführt. Das Kontenregister ist eine Datenbank, die Informationen darüber enthält, wer welche Konten bei welcher Bank hat.… 

Vertretungsarzt als Dienstnehmer? Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Vertretungsarzt als Dienstnehmer?

Handelt ein Vertretungsarzt im eigenen Namen und auf eigenes Risiko und fehlt auch eine persönliche Weisungsgebundenheit, ist er nicht als Dienstnehmer des Ordinationsinhabers anzusehen.

Umstellung des CO2-Messverfahrens bei PKW Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Umstellung des CO2-Messverfahrens bei PKW

Zur Feststellung der CO2/km-Werte von Fahrzeugen wird ein neues Messverfahren herangezogen, das realistischere Messergebnisse erzielen soll. Das wirkt sich auch auf die Berechnung von NoVA und Sachbezugswerten aus.

Private Nutzung von Betriebsvermögen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Private Nutzung von Betriebsvermögen

Verwenden Sie als Unternehmer im Rahmen Ihres Einzelunternehmens Betriebsvermögen vorübergehend für private Zwecke, ist dies als Nutzungsentnahme zu berücksichtigen.

Reduzierung des 30%igen Immobilienertragsteuersatzes Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Reduzierung des 30%igen Immobilienertragsteuersatzes

Im Rahmen der Besteuerung des Betriebsverkaufs bzw. der Betriebsaufgabe kann die Steuerbelastung für mitzuverkaufende oder ins Privatvermögen übernommene Gebäude bzw. Grund und Boden von 30% Immobilienertragsteuer auf den halben durchschnittlichen Einkommensteuersatz reduziert werden.

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