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Tax Austria

Einkommensteuer bei entgeltlichem Verzicht auf Veräußerungs- und Belastungsverbot und Fruchtgenussrecht

Einkommensteuer bei entgeltlichem Verzicht auf Veräußerungs- und Belastungsverbot und Fruchtgenussrecht

Tax Austria 20. Juni 2022 1102 3 min read
Der entgeltliche Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht im außerbetrieblichen Bereich unterliegt im Gegensatz zum entgeltlichen Verzicht auf ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nicht der Einkommensteuer. Fraglich ist die Art der Aufteilung eines pauschalen Gesamtentgelts.
Hauptwohnsitzbefreiung bei anteiliger betrieblicher Nutzung

Hauptwohnsitzbefreiung bei anteiliger betrieblicher Nutzung

Tax Austria 20. Juni 2022 1053 3 min read
Der private Verkauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen kann von der Immobilienertragsteuer befreit sein. Steuerfrei ist unter anderem die Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz des steuerpflichtigen Verkäufers handelt.
Herabsetzung von Einkommensteuer-/ Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen aufgrund steigender Energiekosten

Herabsetzung von Einkommensteuer-/ Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen aufgrund steigender Energiekosten

Tax Austria 20. Juni 2022 812 2 min read
Wegen des hohen Anstiegs der Energiekosten bietet das Finanzministerium nun die Möglichkeit, die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2022 herabsetzen zu lassen.
Befreiungen von der Immobilienertragsteuer

Befreiungen von der Immobilienertragsteuer

Tax Austria 25. Mai 2022 1329 2 min read
Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von privaten Grundstücken erfolgt durch die sogenannte Immobilienertragsteuer (Immo-ESt), wobei nicht der progressive Einkommensteuertarif, sondern ein Sondersteuersatz von 30% zur Anwendung gelangt.
Umsatzsteuerlich getrennte Behandlung von Ehegatten

Umsatzsteuerlich getrennte Behandlung von Ehegatten

Tax Austria 25. Mai 2022 970 3 min read
Der EuGH beschäftigte sich mit der Frage, ob Ehegatten, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen desselben Betriebs mit Vermögensgegenständen ihrer ehelichen Gütergemeinschaft ausüben, als getrennte Unternehmer angesehen werden können.
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