Verlängerung und Neueinführung von Zahlungserleichterungen
Das Parlament hat das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz beschlossen. Das Gesetz sieht unter
anderem eine Verlängerung der Stundungsfrist sowie ein neues COVID-19-Ratenzahlungsmodell
vor.
Das Parlament hat das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz beschlossen. Das Gesetz sieht unter
anderem eine Verlängerung der Stundungsfrist sowie ein neues COVID-19-Ratenzahlungsmodell
vor.
Die teils automatische jährliche Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer und der
Normverbrauchsabgabe (NoVA) resultiert daraus, dass der CO2-Ausstoß des jeweiligen Fahrzeugs
maßgeblich für die Berechnung der jeweiligen Abgabe ist.
Die Corona-Pandemie hat auch drastische Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft. Um
Unternehmer weiterhin zu unterstützen, wurde der Umsatzersatz verlängert.
Am 20. 11. 2020 wurde der Initiativantrag „COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG)“ im Parlament eingebracht. Darin enthalten sind unter anderem die folgenden Bestimmungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Großbritannien nach dem Brexit: Ab 1.… Brexit und Umsatzsteuer