Immobilien: Geschenkt oder gekauft?
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sah) ein entgeltliches Rechtsgeschäft erst dann gegeben,
wenn die Gegenleistung zumindest 75 % des Verkehrswertes der übergebenen Liegenschaft
beträgt. Diese Entscheidung sollte insbesondere bei der Übertragung von Immobilien im
Familienbereich berücksichtigt werden.