KFZ mit ausländischen Kennzeichen, welche von Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich verwendet werden, werden gem § 82 Abs 8 KFG, ohne entsprechenden Gegenbeweis, als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland qualifiziert. Derartige Fahrzeuge unterliegen iSd § 1 Abs 1 Z 2 und Z 3 KFZStG der KFZ-Steuer in Österreich. Ausgenommen davon sind ausländische KFZ...
Verwendung eines KFZ mit ausländischem Kennzeichen im Inland
