Zum Inhalt springen

Topnews

Lohnsteuerbefreiung bei Übernahme eines Ausbildungskostenrückersatzes Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Lohnsteuerbefreiung bei Übernahme eines Ausbildungskostenrückersatzes

Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses muss der scheidende Arbeitnehmer unter Umständen Ausbildungskosten des ehemaligen Arbeitgebers rückerstatten. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, kann der neue Arbeitgeber die Aus- und Fortbildungskosten ersetzen, ohne dass dies der Lohnsteuer unterliegt.

STEUERBERATUNG Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

STEUERBERATUNG

Sie brauchen einen Steuerexperten? Wir können Sie unterstützen durch

Selbstberechnungskosten der ImmoESt sind abzugsfähig Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Selbstberechnungskosten der ImmoESt sind abzugsfähig

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat die Auffassung vertreten, dass die Selbstberechnungskosten im Zusammenhang mit der ImmoESt unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abzugsfähig sind.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT