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E-Commerce

E-Commerce Steuerberater & WirtschaftstreuhänderUmsatzsteuer & Fiskalvertretung

Grenzüberschreitender Handel ist nicht lokal und regional begrenzt – ein großer Vorteil. Ein komplexes Thema ist die Umsatzsteuer.

Folgende Punkte müssen u.a. berücksichtigt werden:

  1. An wen wird verkauft – B2B oder B2C?
  2. Welcher Umsatzsteuersatz ist anzusetzen? Welche unterschiedlichen Steuersätze gibt es im Online-Shop?
  3. Welche Schwellenbeträge gibt es? Was ist zu tun, wenn der Schwellenbetrag überschritten wird?
  4. Gibt es im Zielland entsprechende Abgabenverordnungen, die einzuhalten sind?
  5. Welche speziellen Regelungen gibt es für Digitale Produkte & Dienstleistungen – der Mini-One-Stopp-Shop (MOSS)?
  6. Wie funktioniert E-Commerce mit Nicht-EU-Ländern?

Für ausländische Unternehmen insbesondere für Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern ist für einige Steuern und Abgaben (z.B. für Umsatzsteuer, Lohnabgaben, Flugabgabe, Versicherungssteuer) ein österreichischer Fiskalvertreter notwendig – siehe Fiskalvertretung.

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mag. renate otti