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FISKALVERTRETUNG

Für ausländische Unternehmen insbesondere für Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern – ist für einige Steuern und Abgaben (z.B. für Umsatzsteuer, Lohnabgaben, Flugabgabe, Versicherungssteuer) ein österreichischer Fiskalvertreter notwendig.

Dieser ist die zentrale Ansprechperson für die Behörden und haftet teilweise für die korrekte Abfuhr der Abgaben. Fiskalvertreter müssen hauptsächlich geprüfte Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare sein.

Wir haben viele Jahre Erfahrung als Fiskalvertreter und übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie.

 

 

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