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Erhöhung von Familienleistungen 2024

2024 bringt insbesondere Familien mit Kindern weitere steuerliche Erleichterungen.

Zuschuss zur Kinderbetreuung
Ab 2024 können Arbeitgeber einen Betrag von € 2.000 als Zuschuss zur Kinderbetreuung zur Auszahlung bringen – bisher waren dies lediglich € 1.000. Dieser Zuschuss kann bis zum 14. Lebensjahr des Kindes durch den Arbeitgeber gewährt werden.

Betriebskindergarten
Sollte ein Arbeitgeber eine betriebseigene elementare Bildungseinrichtung (= Betriebskindergarten) betreiben, ist die Benützung dieser Einrichtung für die Mitarbeiter steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn auch betriebsfremde Personen ihre Kinder in dieser Einrichtung betreuen lassen können.
Ob diese Zuschüsse allerdings auch sozialversicherungsfrei sein werden, bleibt noch abzuwarten.

Kindermehrbetrag
Der Kindermehrbetrag, der allen Erwerbstätigen auch als Negativsteuer ausgezahlt werden kann, wird von € 550 auf € 700 pro Kind erhöht.

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