Zum Inhalt springen
Kleines Vereinsfest, großes Vereinsfest

Fallweise Beschäftigung in der Gastronomie

Fallweise Beschäftigte sind Arbeitnehmer, die in unregelmäßigen Abständen und nur tageweise (kürzer als eine Woche) beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun insbesondere zwei Kriterien festgelegt, bei deren Vorliegen noch von einer fallweisen Beschäftigung und nicht bereits von einem unzulässigen Kettenarbeitsvertrag ausgegangen werden kann.

  • Übersteigt die Dauer der Zeiten der Unterbrechung erheblich jene der Beschäftigung, so spricht dies gegen eine unzulässige Vertragskette.
  • Die gewählte Vertragsgestaltung muss den Interessen der betroffenen Arbeitnehmer entsprechen, die mit dieser Vertragsgestaltung ihre Tätigkeit für den Arbeitgeber mit anderweitigen Verpflichtungen in Einklang bringen können.

Tax Austria News

Eckpunkte der BUAG-Novelle 2026

Eckpunkte der BUAG-Novelle 2026

17. September 2026

Im Parlament wurde eine umfassende Novelle…

EuGH zur Grunderwerbsteuer

EuGH zur Grunderwerbsteuer

17. September 2026

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden,…

Neu geregelter Verkürzungszuschlag

Neu geregelter Verkürzungszuschlag

17. September 2026

Wird im Zuge einer Prüfungsmaßnahme des…

Buchen Sie jetzt Ihren persönlichen ZOOM-Termin – wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen! Damit wir uns optimal auf Ihren Termin vorbereiten können, beschreiben Sie uns bitte im Anmeldeformular unter „Hinweise“ kurz Ihr Anliegen bzw. Ihr Thema.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen sind Online, per Telefon oder E-Mail möglich. Bitte senden Sie uns 3 Terminvorschläge.

Per Telefon
+43 1 22 88 700

Per E-Mail
office@tax-austria.at

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT