Zum Inhalt springen

FAQs about EU-OSS: Deregistrierung in Österreich nötig?

FAQs about EU-OSS: Deregistrierung in Österreich nötig? Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Muss sich ein Versandhändler, der in Österreich umsatzsteuerpflichtig ist, deregistrieren lassen, um an EU-OSS in einem anderen Mitgliedstaat teilnehmen zu können?

Antwort:
Nein, der Versandhändler muss sich nicht in Österreich deregistrieren lassen. Das österreichische Finanzamt empfiehlt aber ein formloses Schreiben über die Teilnahme am EU-OSS in einem anderen Mitgliedsstaat, um keine Urgenzen für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen zu erhalten. Eine Deregistrierung hätte außerdem zur Folge, dass die ATU Nummer ungültig wird.

Für weitere Fragen, kontaktieren Sie bitte das TAX AUSTRIA Team unter office@tax-austria.at

English (Englisch)

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT