Zum Inhalt springen
Image

FAQs about EU-OSS: Deregistrierung in Österreich nötig?

Muss sich ein Versandhändler, der in Österreich umsatzsteuerpflichtig ist, deregistrieren lassen, um an EU-OSS in einem anderen Mitgliedstaat teilnehmen zu können?

Antwort:
Nein, der Versandhändler muss sich nicht in Österreich deregistrieren lassen. Das österreichische Finanzamt empfiehlt aber ein formloses Schreiben über die Teilnahme am EU-OSS in einem anderen Mitgliedsstaat, um keine Urgenzen für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen zu erhalten. Eine Deregistrierung hätte außerdem zur Folge, dass die ATU Nummer ungültig wird.

Für weitere Fragen, kontaktieren Sie bitte das TAX AUSTRIA Team unter office@tax-austria.at

Tax Austria News

Wechsel von der Kleinunternehmer-Befreiung zur Regelbesteuerung

Wechsel von der Kleinunternehmer-Befreiung zur Regelbesteuerung

13. August 2026

Zahlungseingänge für Leistungen, die noch im…

Kurzfristige touristische Vermietung

Kurzfristige touristische Vermietung

13. August 2026

Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb…

Mietvertrag mit 21-fachem Jahreswert zu vergebühren

Mietvertrag mit 21-fachem Jahreswert zu vergebühren

13. August 2026

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass die…

Buchen Sie jetzt Ihren persönlichen ZOOM-Termin – wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen! Damit wir uns optimal auf Ihren Termin vorbereiten können, beschreiben Sie uns bitte im Anmeldeformular unter „Hinweise“ kurz Ihr Anliegen bzw. Ihr Thema.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen sind Online, per Telefon oder E-Mail möglich. Bitte senden Sie uns 3 Terminvorschläge.

Per Telefon
+43 1 22 88 700

Per E-Mail
office@tax-austria.at

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT