Zum Inhalt springen
Image

FAQs about EU-OSS: Deregistrierung in Österreich nötig?

Muss sich ein Versandhändler, der in Österreich umsatzsteuerpflichtig ist, deregistrieren lassen, um an EU-OSS in einem anderen Mitgliedstaat teilnehmen zu können?

Antwort:
Nein, der Versandhändler muss sich nicht in Österreich deregistrieren lassen. Das österreichische Finanzamt empfiehlt aber ein formloses Schreiben über die Teilnahme am EU-OSS in einem anderen Mitgliedsstaat, um keine Urgenzen für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen zu erhalten. Eine Deregistrierung hätte außerdem zur Folge, dass die ATU Nummer ungültig wird.

Für weitere Fragen, kontaktieren Sie bitte das TAX AUSTRIA Team unter office@tax-austria.at

News

Arbeiten im Alter

Arbeiten im Alter

18. Juni 2026

Die Bundesregierung schnürte ein Maßnahmenpaket, das…

Vorsteuer- und Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht

Vorsteuer- und Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht

18. Juni 2026

Der Abzug von Vorsteuern und Werbungskosten…

Verschärfungen bei Wegzugsbesteuerung

Verschärfungen bei Wegzugsbesteuerung

18. Juni 2026

Gemäß dem am 10.06.2026 im Nationalrat…

IHR THEMA?
Jetzt buchen! Wir freuen uns auf den ZOOM-Termin mit Ihnen. Bitte beschreiben Sie uns im Anmeldeformular unter HINWEISE kurz IHR THEMA!

Terminvereinbarungen

gerne auch per
Tel.: +43 1 22 88 700
Email: office@tax-austria.at
Bitte senden Sie uns 3 Terminvorschläge!

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT