Zum Inhalt springen
Image

Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel

Die Bundesregierung hat eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel angekündigt. Ab 1.7.2026 wird die Mehrwertsteuer auf zentrale Produkte des täglichen Bedarfs auf 4,9% gesenkt.

Die Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer) auf ausgewählte Lebensmittel in Österreich beträgt derzeit 10%. Mit der geplanten Maßnahme der Bundesregierung wird dieser Satz ab 1.7.2026 auf 4,9% gesenkt. Damit die Senkung bei den Konsumenten ankommt, muss der Lebensmittelhandel die reduzierte Mehrwertsteuer aber auch an diese weitergeben.
Im Ministerrat hat die Bundesregierung die Liste der Lebensmittel vorgestellt, auf welche die Mehrwertsteuersenkung anwendbar sein wird. Darunter fallen etwa Milch, Milcherzeugnisse und Eier, Gemüse, Obst, Getreide, Müllereierzeugnisse und Backwaren, sowie Speisesalz. Die einzelnen Produkte werden mithilfe der individuellen kombinierten Nomenklatur (KN) festgelegt. Fleisch und Wurstwaren stehen nicht auf der Liste.

Herausforderung für Unternehmen

Für Konsumenten kann die Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel des täglichen Bedarfs eine Entlastung darstellen. Gleichzeitig stellt die Maßnahme aber auch eine Herausforderung für Unternehmen dar. So muss einerseits der neue Steuersatz spätestens zum 1.7.2026 in der Registrierkasse implementiert sein. Weiters sind das Warenwirtschaftssystem und die Buchhaltung anzupassen. Auswirkungen können die Änderungen auch auf die Kalkulation und auf die Preisauszeichnung haben. Wir empfehlen somit eine frühzeitige Planung und Koordinierung der notwendigen Umstellungen.
Die Maßnahme soll vollständig gegenfinanziert werden, etwa durch eine gemeinschaftliche Plastikabgabe für nicht recyclebares Plastik oder eine gemeinschaftliche Paketabgabe für Drittstaatspakete.

News

Arbeiten im Alter

Arbeiten im Alter

18. Juni 2026

Die Bundesregierung schnürte ein Maßnahmenpaket, das…

Vorsteuer- und Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht

Vorsteuer- und Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht

18. Juni 2026

Der Abzug von Vorsteuern und Werbungskosten…

Verschärfungen bei Wegzugsbesteuerung

Verschärfungen bei Wegzugsbesteuerung

18. Juni 2026

Gemäß dem am 10.06.2026 im Nationalrat…

IHR THEMA?
Jetzt buchen! Wir freuen uns auf den ZOOM-Termin mit Ihnen. Bitte beschreiben Sie uns im Anmeldeformular unter HINWEISE kurz IHR THEMA!

Terminvereinbarungen

gerne auch per
Tel.: +43 1 22 88 700
Email: office@tax-austria.at
Bitte senden Sie uns 3 Terminvorschläge!

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT