Ab 1. 1. 2016 können vielleicht auch Privatpersonen und Unternehmer, die ihr Fahrzeug überwiegend privat nutzen, NoVA-Rückerstattungsanträge stellen, wenn sie das Fahrzeug ins Ausland verkaufen.
Die NOVA-Rückerstattung ist bisher für Privatpersonen und Unternehmer, die das veräußerte Fahrzeug überwiegend privat nutzen, ausgeschlossen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nun entschieden, dass auch ihnen eine Rückerstattung der NoVA zugänglich sein muss.
Die Aufhebung des Gesetzes tritt mit 31. 12. 2015 in Kraft; bis dahin hat der Gesetzgeber Zeit, das Gesetz zu reparieren. Sollte der Gesetzgeber diese Frist ungenützt verstreichen lassen, können ab 1. 1. 2016 auch Privatpersonen und Unternehmer, die ihr Fahrzeug überwiegend privat nutzten, NoVA-Rückerstattungsanträge beim Finanzamt stellen, wenn sie das Fahrzeug ins Ausland veräußern.
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