Zum Inhalt springen
Image

NoVA-Rückerstattung ab 2016 auch für Private?

Ab 1. 1. 2016 können vielleicht auch Privatpersonen und Unternehmer, die ihr Fahrzeug überwiegend privat nutzen, NoVA-Rückerstattungsanträge stellen, wenn sie das Fahrzeug ins Ausland verkaufen.

Die NOVA-Rückerstattung ist bisher für Privatpersonen und Unternehmer, die das veräußerte Fahrzeug überwiegend privat nutzen, ausgeschlossen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nun entschieden, dass auch ihnen eine Rückerstattung der NoVA zugänglich sein muss.

Die Aufhebung des Gesetzes tritt mit 31. 12. 2015 in Kraft; bis dahin hat der Gesetzgeber Zeit, das Gesetz zu reparieren. Sollte der Gesetzgeber diese Frist ungenützt verstreichen lassen, können ab 1. 1. 2016 auch Privatpersonen und Unternehmer, die ihr Fahrzeug überwiegend privat nutzten, NoVA-Rückerstattungsanträge beim Finanzamt stellen, wenn sie das Fahrzeug ins Ausland veräußern.

Image courtesy of Stuart Miles at FreeDigitalPhotos.net

Tax Austria News

Eckpunkte der BUAG-Novelle 2026

Eckpunkte der BUAG-Novelle 2026

17. September 2026

Im Parlament wurde eine umfassende Novelle…

EuGH zur Grunderwerbsteuer

EuGH zur Grunderwerbsteuer

17. September 2026

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden,…

Neu geregelter Verkürzungszuschlag

Neu geregelter Verkürzungszuschlag

17. September 2026

Wird im Zuge einer Prüfungsmaßnahme des…

Buchen Sie jetzt Ihren persönlichen ZOOM-Termin – wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen! Damit wir uns optimal auf Ihren Termin vorbereiten können, beschreiben Sie uns bitte im Anmeldeformular unter „Hinweise“ kurz Ihr Anliegen bzw. Ihr Thema.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen sind Online, per Telefon oder E-Mail möglich. Bitte senden Sie uns 3 Terminvorschläge.

Per Telefon
+43 1 22 88 700

Per E-Mail
office@tax-austria.at

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT