Zum Inhalt springen
Image

Plastic tax Verpackungsverordnung in Austria und die Folgen für Onlinehändler und Marketplaces ?

In Österreich gibt es derzeit (Stand: Juli 2022) keine Plastiksteuer, wohl aber hat jeder Händler und so auch nicht österreichische Onlinehändler, die verpackte Waren an private Letztverbraucher in Österreich verkaufen die Verpflichtung seine Verpackung über ein Sammel- und Recylingsystem zu lizenzieren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer Pauschallösung dafür.

Beginnend mit 1.1.2023 besteht für nicht in Österreich ansässige Onlinehändler die Verpflichtung einen Bevollmächtigten für die Lizenzierung seiner Verpackungen in Österreich zu benennen. Ebenso tritt mit 1.1.2023 (in Deutschland ab 1.7.2023) eine Marktplatzhaftung in Kraft wonach der Marktplatz vor dem Inverkehrsetzen von Waren sicherstellen muss, dass der Händler einen Systembeteiligungsvertrag mit einer Müllsammel- und Recyclingorganisation abgeschlossen hat, andernfalls der Händler von der Dienstleistung der Plattform auszuschließen ist.

Gerne übernehmen wir für Sie das Bevollmächtigtenservice in Österreich und zusammen mit unserem Partner, der European Recycling Plattform (ERP) Austria GmbH können Sie über uns auch den Systembeteiligungsvertrag nach der Verpackungsverordnung sowie nach dem Abfallwirtschaftsgesetz abschließen.
? Finden Sie hier die Vollmachtsvorlage

Bitte kontaktieren Sie uns unter office@tax-austria.at

Tax Austria News

Eckpunkte der BUAG-Novelle 2026

Eckpunkte der BUAG-Novelle 2026

17. September 2026

Im Parlament wurde eine umfassende Novelle…

EuGH zur Grunderwerbsteuer

EuGH zur Grunderwerbsteuer

17. September 2026

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden,…

Neu geregelter Verkürzungszuschlag

Neu geregelter Verkürzungszuschlag

17. September 2026

Wird im Zuge einer Prüfungsmaßnahme des…

Buchen Sie jetzt Ihren persönlichen ZOOM-Termin – wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen! Damit wir uns optimal auf Ihren Termin vorbereiten können, beschreiben Sie uns bitte im Anmeldeformular unter „Hinweise“ kurz Ihr Anliegen bzw. Ihr Thema.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen sind Online, per Telefon oder E-Mail möglich. Bitte senden Sie uns 3 Terminvorschläge.

Per Telefon
+43 1 22 88 700

Per E-Mail
office@tax-austria.at

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT