[:de]Die Steuerreform 2016 bringt noch viele weitere Neuerungen, über die wir Sie demnächst informieren. Einige Punkte finden Sie hier im Überblick.
Neuer Einkommensteuertarif
2016 wird der Einkommensteuertarif umgestellt. Dadurch wird eine allgemeine Tarifsenkung verwirklicht, von der beinahe alle Steuerpflichtigen profitieren.
Absetzbeträge
2016 werden Arbeitnehmer- und Grenzgängerabsetzbetrag im „Verkehrsabsetzbetrag“ (VAB) zusammengeführt und auf € 400 erhöht.
Negativsteuer
Die erstattungsfähige Negativsteuer für Berufstätige beträgt ab 2016 bis zu 50 % bestimmter Werbungskosten und kann bis zu € 400 betragen.
Arbeitnehmerveranlagung
Für das Jahr 2016 wird die Arbeitnehmenveranlagung erstmals automatisch erfolgen.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wird 2016 auf € 440 pro Kind verdoppelt, sofern er nur von einem Elternteil in Anspruch genommen wird. Nehmen ihn beide in Anspruch, so beträgt er künftig € 300 pro Kind und Elternteil.
Dienstwagen
Der maximale monatliche Sachbezugswert wird auf 2 % der Anschaffungskosten erhöht.
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Der Steuersatz von 25 % auf Kapitalerträge wird ab 2016 nur mehr für Bankzinsen aus Geldeinlagen sowie sonstige nicht verbriefte Forderungen gegenüber Kreditinstituten gelten. Für alle übrigen Kapitaleinkünfte gelten künftig grundsätzlich 27,5%nbsp;%.
Konteneinsicht
Ein Register im Finanzministerium enthält künftig alle Konten im Einlagengeschäft, im Girogeschäft, im Bauspargeschäft sowie im Depotgeschäft aller in Österreich tätigen Banken.
[Termin]
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