Vertretungsarzt als Dienstnehmer?
Handelt ein Vertretungsarzt im eigenen Namen und auf eigenes Risiko und fehlt auch eine persönliche Weisungsgebundenheit, ist er nicht als Dienstnehmer des Ordinationsinhabers anzusehen.
Handelt ein Vertretungsarzt im eigenen Namen und auf eigenes Risiko und fehlt auch eine persönliche Weisungsgebundenheit, ist er nicht als Dienstnehmer des Ordinationsinhabers anzusehen.
Die Registrierkassenpflicht gilt für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen und einen Nettoumsatz im Jahr von 15.000 (davon Barumsätze 7.500) überschreiten. Auch Einkünfte selbständiger Ärzte fallen unter die betrieblichen Einkunftsarten.
Als Konsequenz der Einordnung als Arbeitnehmer oder als selbständig Tätiger ergeben sich neben Abweichungen bei der Einkünfteermittlung auch Unterschiede bei einer möglichen Sozialversicherungspflicht nach dem ASVG bzw. GSVG.
Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (außer zu Wohnzwecken) ist umsatzsteuerbefreit. Kurzfristige Vermietungen sind aber seit 1.1.2017 unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die Umsätze aus Heilbehandlungen eines Arztes der Humanmedizin sind umsatzsteuerfrei. Für diese Umsatzsteuerbefreiung spielt die Definition der ärztlichen Heilbehandlungen eine wichtige Rolle.
ÄRZTE: Registrierkassenpflicht für Ärzte SOZIALVERSICHERUNG: Neue SV-Grenze FINANZ: Gutscheine in der Registrierkasse SOZIALVERSICHERUNG: Jubiläumsgeschenke TIPP: EST-/KÖST-Vorauszahlung FINANZ: Meldepflicht für Kapitalzuflüsse aus CH und LIE VEREINE: kleine Vereinsfeste UMSATZSTEUER: Umsatzsteuer bei…
Unter bestimmten Voraussetzungen muss keine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) beim Finanzamt eingereicht werden. Wenn die Umsätze im vorangegangenen Jahr maximal € 30.000 betragen, ist man von der Einreichung der UVA befreit, wenn…