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Kurzfristige Vermietungen sind umsatzsteuerpflichtig Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Kurzfristige Vermietungen sind umsatzsteuerpflichtig

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (außer zu Wohnzwecken) ist umsatzsteuerbefreit. Kurzfristige Vermietungen sind aber seit 1.1.2017 unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.

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Steuerblatt 1/2016

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