Zum Inhalt springen

Bescheide

Senkung des KöSt-Tarifs Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Senkung des KöSt-Tarifs

Mit 1.1.2024 wurde nicht nur die Flexible Kapitalgesellschaft als neue Form der Kapitalgesellschaft eingeführt, sondern auch Änderungen am Mindeststammkapital der „klassischen“ GmbH und dem Körperschaftsteuersatz vorgenommen. Diese Neuerungen wirken sich auch auf die Höhe der Mindestkörperschaftsteuer (MiKöSt) aus.

Infrastrukturbeitrag als Gegenleistung für den Grundstückserwerb Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Infrastrukturbeitrag als Gegenleistung für den Grundstückserwerb

Verpflichten sich Grundstückserwerber gegenüber einer Gemeinde oder Gemeindeverbänden, einen Infrastrukturbeitrag (Nutzungsentgelt) zu leisten, um Kosten für vorzunehmende Erschließung bzw. Infrastrukturherstellung abzugelten, kann dies zu einer erhöhten Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage führen. Neben der finanziellen Belastung aus dem Infrastrukturbeitrag ist auch eine höhere Grunderwerbsteuer abzuführen.

Haftung des Rechtsanwalts für ImmoESt Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Haftung des Rechtsanwalts für ImmoESt

Die Einhebung bzw. Abfuhr der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) erfolgt durch Parteienvertreter, das sind Notare oder Rechtsanwälte, mittels Selbstberechnung. Die Parteienvertreter kann eine Haftung im Zusammenhang mit einer nicht korrekten Abfuhr der ImmoESt treffen.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
mag. renate otti