Zum Inhalt springen

Bescheide

Befreiungsbescheid bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Befreiungsbescheid bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung

Durch Bescheid kann eine Befreiung vom Steuerabzug für Arbeitskräfte, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Arbeitsüberlassung vom Ausland ins Inland überlassen werden, erreicht werden. Der Befreiungsantrag ist mit dem neuen, standardisierten Antragsformular “ZS-BB1” inklusive Anlage “ZS-BB1a” zu stellen.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
mag. renate otti