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Bescheide

Befreiungsbescheid bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Befreiungsbescheid bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung

Durch Bescheid kann eine Befreiung vom Steuerabzug für Arbeitskräfte, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Arbeitsüberlassung vom Ausland ins Inland überlassen werden, erreicht werden. Der Befreiungsantrag ist mit dem neuen, standardisierten Antragsformular „ZS-BB1“ inklusive Anlage „ZS-BB1a“ zu stellen.

Jungunternehmerberatung

Neue Sozialversicherungsgrenze

2016 gibt es für „Neue Selbständige“ nur mehr eine Versicherungsgrenze und für die Überschreitung der Versicherungsgrenze sind lediglich die Einkünfte aus allen selbständigen Tätigkeiten maßgeblich. Selbständig erwerbstätige Personen, die beispielsweise… 

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