Verteilung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Um Schwankungen des Einkommens aufgrund äußerer Einflüsse abzumildern, können Land- und
Forstwirte unter gewissen Voraussetzungen eine Verteilung des Gewinns auf drei Jahre
beantragen.
Um Schwankungen des Einkommens aufgrund äußerer Einflüsse abzumildern, können Land- und
Forstwirte unter gewissen Voraussetzungen eine Verteilung des Gewinns auf drei Jahre
beantragen.
Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Organen der EU
verhängt werden, sind steuerlich nicht abzugsfähig. Dagegen sind Schadensersatzzahlungen,
die ein Dienstnehmer für sein Verhalten an den Arbeitgeber leisten muss, als Werbungskosten
abzugsfähig.
Bei der Gewährung von Lockdown-Umsatzersatz und Ausfallsbonus sind bei Kleinunternehmern
Besonderheiten zu beachten.
Aufwandsentschädigungen, die für die Mitarbeit bei Testungen oder Impfaktionen gewährt
werden, sind von der Einkommensteuer befreit.