Befristete Verdoppelung des Investitionsfreibetrags
Befristet wird der allgemeine IFB-Satz von 10% auf 20% verdoppelt sowie jener für Öko-Investitionen von 15% auf 22%.
Befristet wird der allgemeine IFB-Satz von 10% auf 20% verdoppelt sowie jener für Öko-Investitionen von 15% auf 22%.
Das Finanzministerium hat neue Forschungsprämienrichtlinien veröffentlicht, die einen Überblick über die inhaltlichen Anforderungen geben.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden, dass auch ehemaligen Arbeitnehmern die Einkommensteuerbefreiung im Zusammenhang mit Mitarbeiterrabatten gewährt werden kann.
Der Ministerrat hat am 28.7.2025 Neuregelungen im Zusammenhang mit Trinkgeldern beschlossen, die Änderungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht bringen werden.