Arbeitszeitnovelle 2018
Seit 1.9.2018 gilt nun Arbeitszeitnovelle 2018, deren Kernstück die Ausweitung der Höchstgrenzen der Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden am Tag ist.
Seit 1.9.2018 gilt nun Arbeitszeitnovelle 2018, deren Kernstück die Ausweitung der Höchstgrenzen der Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden am Tag ist.
Eine eigens erlassene Verordnung sieht nun zwei unterschiedliche Möglichkeiten für die Bewertung der Privatnutzung eines PKWs vor.
Durch den Familienbonus Plus wird Ihre Einkommensteuer ab 2019 um bis zu 1.500 pro Kind und Jahr reduziert.
Strafverteidigungskosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der strafrechtliche Vorwurf ausschließlich betrieblich veranlasst ist.