Der Familienbonus Plus
Durch den Familienbonus Plus wird Ihre Einkommensteuer ab 2019 um bis zu 1.500 pro Kind und Jahr reduziert.
Durch den Familienbonus Plus wird Ihre Einkommensteuer ab 2019 um bis zu 1.500 pro Kind und Jahr reduziert.
Strafverteidigungskosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der strafrechtliche Vorwurf ausschließlich betrieblich veranlasst ist.
Unter Umständen kann eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen beantragt und ein Liquiditätsvorteil lukriert werden.
Mit der Novellierung der Pauschalierungsverordnung für nichtbuchführende Gewerbetreibende ist jetzt trotz Führung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die Pauschalierung anwendbar.