Neue Pauschalierungsgrenzen für Land- und Forstwirtschaft ab 2023?
Mit 1.1.2023 ist mit einer Änderung der Pauschalierungsverordnung zu rechnen.
Mit 1.1.2023 ist mit einer Änderung der Pauschalierungsverordnung zu rechnen.
Der Investitionsfreibetrag (IFB) wurde als wirtschaftsfördernde Maßnahme wieder eingeführt. Er kann für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die ab 1.1.2023 angeschafft oder hergestellt werden.
Der Nationalrat hat am 07.07.2022 das Abgabenänderungsgesetz 2022 beschlossen. Anbei soll ein Überblick über die Neuerungen in der Einkommen- und Umsatzsteuer gegeben werden.
Der Investitionsfreibetrag von 10% bzw. 15% ist erstmalig auf nach dem 31.12.2022
angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter anzuwenden.
Der Lebensmittelhandel hat sich auch wegen der COVID-19 Pandemie geändert. Bei solchen
Nahversorgungskonzepten stellt sich die steuerrechtliche Frage der Abgrenzung von land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben zu Gewerbe- bzw. Handelsbetrieben.
Die Steuerfreiheit von Umsatzersatz und Ausfallsbonus im Rahmen der
Kleinunternehmerpauschalierung wurde eingeschränkt.
Um Schwankungen des Einkommens aufgrund äußerer Einflüsse abzumildern, können Land- und
Forstwirte unter gewissen Voraussetzungen eine Verteilung des Gewinns auf drei Jahre
beantragen.
Die Höhe der Abschreibung von Gebäuden ist – abhängig von der Zugehörigkeit zum Betriebs-
oder Privatvermögen – gesetzlich verankert.
Rechtzeitig vor dem Jahresende ist es ratsam nochmals zu prüfen, ob sämtliche Möglichkeiten,
das steuerliche Ergebnis zu optimieren, ausgeschöpft wurden. Folgende Steuertipps speziell für
„Einnahmen-Ausgaben-Rechner“ sollen bei der Optimierung des steuerlichen Einkommens für
das Jahr 2020 helfen.
Mit dem am 24.7.2020 verlautbarten Konjunkturstärkungsgesetz werden umfangreiche
Entlastungsmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft eingeführt, die teils bereits
rückwirkend
mit 1.1.2020 in Kraft getreten sind.