Sozialversicherung: Beiträge sind vom Mindestanspruch zu berechnen!
SV-Beiträge sind zumindest von der arbeitsrechtlichen Mindestanspruchshöhe eines Arbeitnehmers zu entrichten. Selbst dann, wenn seine tatsächlichen Bezüge geringer sind.
SV-Beiträge sind zumindest von der arbeitsrechtlichen Mindestanspruchshöhe eines Arbeitnehmers zu entrichten. Selbst dann, wenn seine tatsächlichen Bezüge geringer sind.
Ein inländisches Grundstück kann nur dann zum Vermögen einer Personengesellschaft gehören, wenn diese es durch einen Rechtsvorgang erworben hat. Die Grunderwerbsteuer kann dabei unter bestimmten Umständen vermieden werden.
Laut Bundesfinanzgericht bleibt die Unternehmeridentität und damit das Recht auf USt-Option im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge erhalten.
Die Vermietung von Geschäftsräumen ist von der Umsatzsteuer befreit. Der Vermieter kann aber per Option auf diese Befreiung verzichten und damit zum Vorsteuerabzug berechtigt werden.