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Finanz

Steuer optimieren bei stillen Reserven Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Steuer optimieren bei stillen Reserven

Wenn bei Veräußerung eines Wirtschaftsgutes keine neuen Anlagegüter angeschafft werden, auf die eine Übertragung erfolgen kann, können die stillen Reserven einer steuerfreien Übertragungsrücklage zugeführt werden, anstatt sie gewinnerhöhend aufzulösen.

Vorsicht bei Auslandszahlungen – Abzugsteuer beachten! Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Vorsicht bei Auslandszahlungen – Abzugsteuer beachten!

In bestimmten Fällen müssen österreichische Unternehmer von den an ausländische Unternehmer bezahlten Vergütungen eine besondere Steuer einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen (sogenannte Abzugsteuer).

Vermietung von Liegenschaften an den Gesellschafter einer GmbH Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Vermietung von Liegenschaften an den Gesellschafter einer GmbH

Die Überlassung von Immobilien an den Gesellschafter einer GmbH ist aus auch umsatzsteuerlicher Sicht stets sorgfältig zu prüfen. Andernfalls kann der Verlust des Vorsteuerabzuges für bei der Gebäudeerrichtung an die GmbH erbrachten Vorleistungen drohen.

Betriebliche Sommerfeste Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Betriebliche Sommerfeste

Das Sommerfest ist für Unternehmen eine perfekte Gelegenheit, um die Beziehungen mit Geschäftspartnern zu stärken und mit ihnen gemeinsam auf das vergangene Halbjahr anzustoßen.

Schaden aus Diebstahl - eine Betriebsausgabe? Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Schaden aus Diebstahl – eine Betriebsausgabe?

Erleidet ein Unternehmer finanzielle Einbußen, weil sich ein Dienstnehmer durch Diebstahl, Veruntreuung etc. widerrechtlich bereichert hat, können diese Einbußen als Betriebsausgaben steuerlich mindernd geltend gemacht werden.

Hauptwohnsitzbefreiung bei Veräußerung von Eigenheimen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Hauptwohnsitzbefreiung bei Veräußerung von Eigenheimen

Hat jemand mehrere Wohnsitze, ist der Hauptwohnsitz jener, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen. Der melderechtlichen Hauptwohnsitz-Meldung kommt in diesem Zusammenhang bloß Indizwirkung zu.

Selbstanzeige bei Meldeverstößen nach dem WiEReG Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Selbstanzeige bei Meldeverstößen nach dem WiEReG

Alle meldepflichtigen Rechtsträger müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer über das Unternehmensserviceportal des Bundes (USP) im Register der wirtschaftlichen Eigentümer melden. Bei Verstößen gegen diese Meldepflicht kann es zu Strafen kommen, die jedoch bei rechtzeitiger Selbstanzeige verhindert werden können.

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